Mitglied im
Ehre wem Ehre gebührt
Grundlage für die Ehrungen ist die Ehrungsordnung des Deutschen Chorverbandes.
Die Urkunden und Nadeln werden durch den Kreischorverband, den Verband oder den Chorverband verliehen. Wir bitten deshalb, anstehende Ehrungen mit dem herunterladbaren Antrag beim Kreischorverband Burgdorf e.V. zu beantragen. Die Mitglieder des Vorstandes sind bemüht, den zu ehrenden Sängerinnen und Sängern persönliche Grüsse und den Dank der Singgemeinschaft zu überbringen.
Außerdem können für langjährige Chorleiter oder Singgemeinschaften, die auf eine 100-jährige, erfolgreiche Chorarbeit zurückblicken, besondere Ehrungen in Form einer Zelterplakette beantragt werden.
Weitere Ehrungen für treue Mitgliedschaft zum eigenen Chor können außerhalb der geltenden Ehrungsordnung zusätzlich vereinsintern durchgeführt werden.
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Antrag auf Notengabe 75 KB